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Wer wissen möchte, woher wir kommen, sucht gleich die Site
Asgard auf
Danke an den Bund für das Recht und die zur Verfügung gestellte Info / Daten
Wie schon die germanische Mythologie, welche 1:1 der skandinavischen mit den
Asen, als das Urvolk, Odin und Thor entspricht, uns unseren Ursprung verweist,
obwohl man von einer indiogermanischen Sprachfamilien spricht ( vermuteter
Völkerzug der Arier ( indischen Sanskritwort ) von Asien in den Norden Europas ).
Ebenso wie das Schamanentum, so hat die christliche Kirche ( welche ihren
Ursprung laut der Bibel in Judäa haben soll, wodurch Christus als Jude natürlich jüdisch erzogen
wurde -
d.h. sein Glaubensursprung und damit auch der Ursprung / die Wurzel der gesamten
Christenheit ist damit ebenfalls jüdisch - nur eine Variante des jüdischen
Glaubens ) auch die germanische Odalverfassung
vernichtet, um durch Installation eines Abhängigkeitsverhältnisses Gewinne bis
zum heutigen Tag zu erzielen.
Die germanische Odalverfassung überarbeitet von Oliver Bode
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"Wir fordern Ersatz für das der materialistischen Weltanschauung dienende
römische Recht durch ein deutsches Gemeinrecht."
Damit werden nicht nur zwei verschiedenartige Rechtsbegriffe, sondern zwei
gegensätzliche Weltanschauungen überhaupt einander gegenübergestellt: die
morgenländisch-mittelmeerische und die germanische. Diese beiden gegensätzlichen
Rechtsverfassungen sind Erscheinungen verschiedener Menschenseele und damit
grundsätzlich verschiedener Abstammung und Religion. Denn Abstammung, Recht und
Religion stehen in Wechselbeziehung zueinander, das eine erfordert zu seinem
Bestände auch Gleichartigkeit des anderen. So benötigt und bedingt
germanisch-deutsches Recht auch germanische Abstammung und Religion.
Das germanisch-deutsche Gemeinrecht ist aufgebaut auf dem Grundsatz "Gemeinnutz
geht vor Eigennutz".
Georg Kausch Die unbequeme Nation
belegt ebenso wie HERPEL, Oliver Bode, ... die bis zum heutigen Tag
gültige Unterdrückung unseres Volkes durch die Kirche und ihren jeweiligen
Waffenarm.
Der Kampf um das alte Recht
Unduldsamkeit ist von jeher das Wesen der christlichen Kirche gewesen, mit Zwang
hat sie das römische Recht in Deutschland und Skandinavien eingeführt und
dadurch die Zinsknechtschaft des Leihkapitals, die Entwurzelung und Enteignung
des Volkes geschaffen. "Wir dürfen ruhig sagen, daß der Kapitalismus nichts
anderes ist, als die letzte, entwickelte Stufe der christlichen Weltanschauung.
Er ist die >Wirtschaft< gewordene Religion eines mehrtausendjährigen Zeitalters.
... Sie brauchte eben die >Sünde<, um dieselbe vergeben zu können. So wurde die
Kirche zur Schöpferin des Kapitalismus durch ihre Unduldsamkeit, wie sie zur
Schöpferin der >Ketzerei< durch die gleiche Eigenschaft werden mußte." (HERPEL,
Weg zum wahren Recht, S. 50-51.)
Der christlich-kirchliche und christlich-adlige Großgrundbesitz nahm den Bauern
die freie Allod Verfassung, indem er wirtschaftliche und geistige Armut erzwang,
um sich zu bereichern.
"Die gesetzliche Ganerbschaft selber fiel nicht nur unter
der Übermacht des massenhaften Individualeigens, sondern auch unter dem Einfluß
der Kirche, welche in ihrem Interesse die Schranken des ganerblichen
Verfugungsrechts hinwegzuräumen trachtete." (AMIRA, Grundriß, S. 122.) "Während
daher die einen (freien Grundbesitzer) durch die drückensten Mißbräuche der in
die Höhe strebenden Gaugrafen und andern Großen ihres Eigentums beraubt oder
wenigstens gezwungen worden sind, diesen selbst ihre Besitzungen zu verkaufen,
suchten sich die andern der auf dem freien Besitztum ruhenden Kriegsdienste
nebst den übrigen Grundlasten und Leistungen dadurch zu entledigen, daß sie ihr
freies Eigentum der Kirche, dem König oder einem andern weltlichen Großen
hingaben, um dasselbe als Zinsgut oder als Lehen wieder zu erhalten, oder auch
um es als Leibeigene der Kirche oder eines andern künftig zu bauen. ... Zumal
unsere alten Kirchen und Klöster haben auf diese Weise sehr großen Reichtum, ja
ganze Territorien erhalten. Denn im frühen und auch im späteren Mittelalter noch
war es gebräuchlich, ihnen sein freies Besitztum hinzugeben, um es als Zinsgut
wieder von denselben zurückzuerhalten." (MAURER, Einleitung usw., S. 210-213.)
Solange dieses Unrecht nicht wieder gut gemacht ist, ist ein Volkskollektiv
nicht möglich und wird immer den Herd zu Unzufriedenheiten bilden. "Gewaltsame
Umwälzungen ... pflegen vielmehr weit tiefere, nicht selten Jahrhunderte
zurückgehende Gründe zu haben. Sie gehen insgemein aus unnatürlichen, nach und
nach unerträglich gewordenen Zuständen hervor, die, wenn ihnen nicht zu
gehöriger Zeit oder nicht auf die gehörige Weise abgeholfen wird, fast immer zu
gewaltsamen Ausbrüchen geführt haben, immer und ewig dazu führen werden." (S.
213/14.)
Ein Leidensweg unsäglichen Elends ist es, mit dem römisches Recht und
christliche Kirche die germanische Allodverfassung zerstörten und den heldischen
Widerstand des alten Rechtes niederwarfen. Mit seiner
orientalisch-mittelmeerischen, nomadischen und schmarotzenden Denkart machte das
römische Recht das Allod, den Sippenbesitz, zum Privatbesitz, der belastet und
Verkauft, an Fremde verschenkt und vermacht, verpfändet, verliehen und verödet
gelassen werden kann, machte es zum Feod, zur fahrenden Habe, zur Handelsware.
So gestalteten die römisch-rechtlichen Adels- und Kirchenherren den
Sippenbesitz ihrer nunmehrigen Untertanen zu eigenem Privatbesitz und verliehen
ihn gegen Zins, d. h. den Zehnten des erarbeiteten Ertrages, und gegen Fron an
die bishep besitzenden Sippen oder an Fremde, ein Rechts- und Gesittungsbruch,
der die tiefere Ursache unserer heutigen Not ist. Während Kirche und Fürsten so
die Allodverfassung des Bauern zerschlugen, übernahmen sie sie für sich selber.
Das Odal oder Allod, das Salland wurde zum Fideikommißgut oder Majorat, die
Lehensinhaber suchten ihren Feod die Wesensart eines Allods zu verschaffen, es
zu >allodifizieren<. Reines Allod aber war dies nicht, denn es fehlte vor allem
die Aufsicht des Volkskollektivs, in Siebenbürgen hatte sich bis zum Verlust der
Freiheit durch die Besetzung der früher von diesen Deutschen abhängig gewesenen
Rumänen noch das Aufsichts- und Heimfallsrecht der Hunschaft erhalten. Auf der
Elbinger Höhe wurde noch bis zur Aufhebung der Gemeinschaftswirtschaft vor
nicht hundert Jahren den schlecht wirtschaftenden Bauern das Gut von der
Gemeinde weggenommen.
Erst die christliche Bekehrung hat ihn römisch und slawisch, bzw. baltisch im
jetzigen Sinne gemacht. So konnte auf dem altpreußischen Friedhof bei
Preußisch-Arnau die jahrtausendelange ununterbrochene Besiedelung bis in die
Zeit des Deutschritterordens nachgewiesen werden. Ununterbrochene Überlieferung
finden wir auch beim germanischen Laubenhaus und den Rundlingen der germanischen
Wagenburg mit den Staubsäulen (vergleiche WIEDERMANN, Die Sonne, 1934, 8). Die
mehrere Jahrlausende alte ununterbrochene Überlieferung am Orte der Hünengräber
von Seddin und Pekkatel ist bekannt. Die Bekehrung Ostdeutschlands steht an
Grausamkeit und Rechtsbruch derjenigen des übrigen Deutschlands und derjenigen
Nordgerm an eins unter den Olaf- und Harald-Königen wenig nach. Der Zerstörung
der germanischen Heiligtümer von Arkona, Vineta, Rethra gingen ebenso wie der
von Haidabu grausame Blutbäder voraus. Die blutige Bekehrung der Pruzzen durch
den Deutschritterorden schildert LINGNAD-BOHM >Deutsche Freibauern, Köhler und
Kolonisten (1932, S. 139 ff.) und die Ostdeutschlands allgemein WlGALOlS in
>Der Tempel zu Rethra und seine Zeit<, (1904) sowie ERNST MORITZ ARNDT in
>Versuch einer Geschichte der Leibeigenschaft in Pommern und Rügen< (1803).
Die Wiederneubesiedelung des germanischen Ostens mit westdeutschen Bauern seit
dem 12. Jahrhundert, die da aber nur auf Herrenland ihre Markverfassung anwenden
konnten und so gleich dabei und nach dem Bauernkrieg trotz Nichtteilnahme immer
mehr in die Abhängigkeit der Rittergüter gerieten, ist keine anschlußlose
Neusiedelung (Kolonisation), sondern eine Rückwanderung, eine Wiederauffüllung
der gewaltigen Lücken, die die christliche Bekehrung durch die deutschen Ritter
bei den jahrhundertelangen Unterjochungskämpfen im germanischen Räume des Ostens
gerissen hatte. So ist Ostdeutschland seit Jahrtausenden germanisch gewesen und
geblieben; ein fremder, >slawisch-baltischer< Anspruch besteht so nicht.
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